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Behindertentestamente

Die Fortschritte der modernen Medizin haben indirekt auch zu einer steigenden Zahl von behinderten Menschen geführt. Die Kosten für die Unterbringung und Pflege dieser Menschen steigen kontinuierlich. Viele der Behinderten sind nicht in der Lage, für diese Kosten selbst aufzukommen und sind daher auf Sozialhilfe angewiesen.

Die Eltern von behinderten Menschen müssen befürchten, daß Sozialhilfeträger auf ihr Vermögen zugreifen - womöglich mit der Folge, daß sie selbst zu Sozialhilfeempfängern werden.

Ziel des Behindertentestamentes ist es nun, dieser Gefahr durch geeignete testamentarische Verfügungen zu begegnen. Die geeignete Gestaltung eines Behindertentestamentes gehört zu den schwierigsten Gebieten der Rechtsberatung. Ein Mustertestament, welches allen möglichen Entwicklungen Rechnung trägt, gibt es nicht.

Bei der Abfassung eines Behindertentestamentes sollte unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Außerdem ist es unerläßlich, das Testament turnusmäßig einer Überprüfung zu unterziehen.

Unsere Kanzlei ist Ihnen hierbei gern behilflich. Wir verfügen aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit für die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bamberg e.V. und diverse Vortragsveranstaltungen über die erforderliche Sachkunde.

Ein Behindertentestament stellt keine sittenwidrige und somit nach § 138 BGB nichtige Gestaltung zu Lasten des Sozialhilfeträgers und damit der öffentlichen Hand dar.

(BGH 21.03.1990 - NJW 1990, 2055; BGH 20.10.1993 - NJW 1994, 248)