Familienrecht
Leitfaden einer Ehescheidung
Eine Ehescheidung ist die Beendigung eines Lebensabschnittes. Insofern müssen viele Punkte aus unterschiedlichen Gebieten geregelt werden.
Da es hierbei um viel Geld geht oder gar das Sorgerecht für die Kinder ist schon frühzeitig anwaltlicher Rat geboten.
Die wichtigsten Fragen die beantwortet werden müssen sind:
- Welche Vorraussetzungen sind für das Scheidungsurteil nötig?
- Wer muss an wen Unterhalt zahlen?
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Was ist mit den Kindern?
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Muss man Zugewinnausgleich zahlen?
- Findet ein Versorgungsausgleich statt?
- Welche Regelungen gibt es für die Ehewohnung?
- Was bedeutet Verteilung des Hausrates?
Um Ihnen diese Fragen individuell zu beantworten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Familienrecht aktuell
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04.09.2010 - Es besteht auch noch ein Unterhaltsanspruch nach Abbruch des Studiums
Ein Kind hat auch nach Abbruch eines Studiums einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn es seine Obliegenheit, die von ihm avisierte Ausbildung zielstrebig und planvoll aufzunehmen und durchzuführen nicht verletzt. OLG...weiterlesen ...
16.08.2010 - Mehr Rechte für Väter!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des nicht verheirateten Vaters gestärkt. Beschluss vom 21. Juli 2010 1 BvR 420/09 Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art 6 II GG, dass er...weiterlesen ...
06.04.2010 - Begrenzung bzw Befristung von Krankheitsvorsorgeunterhalt
Führt die Aufrechterhaltung einer eheangemessenen Krankenvorsorge für die Zeit nach der Ehescheidung zu einer unverhältnismäßigen Kostenbelastung des Unterhaltspflichtigen, so kann der Krankenvorsorgeunterhalt unter...weiterlesen ...
03.03.2010 - Möglichkeit einer sofortigen Herabsetzung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Fehlt es zwischen Ehegatten an einer engen wirtschaftlichen Verflechtung und sind keine ehebedingten Nachteile entstanden, kann der nacheheliche Unterhalt schon ab Rechtskraft der Scheidung gem. § 1578 b BGB auf den angemessenen...weiterlesen ...
23.02.2010 - Volle Erwerbsobligenheit auch bei Betreuung von zwei schulpflichtigen Kindern?
Neben der Betreuung von zwei, 11 und 14 Jahren, alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder...weiterlesen ...


