Straßenverkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben nichts zu verschenken?
Dann sollten Sie die Schadensabwicklung in die Hände eines versierten, mit der Unfallregulierung vertrauten Rechtsanwaltes legen.
Die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist häufig schwierig und sehr zeitintensiv. Ihr Rechtsanwalt nimmt Ihnen diese Arbeit ab und sorgt dafür, daß Sie nicht "über den Tisch gezogen" werden.
Die Kosten Ihres Rechtsanwalts sind von der Versicherung Ihres Unfallgegners zu ersetzen, soweit dieser den Unfall verschuldet hat.
Nehmen Sie möglichst sofort nach dem Unfall Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf, um Probleme der Beweissicherung, der Schadensminderung (Restwert, Mietwagen, etc.) und der Schadensabwicklung rechtzeitig zu lösen.
Straßenverkehrsrecht aktuell
04.09.2010 - Unfall in Holland - Prozess in Deutschland
Für die Direktklage gegen die niederländische Haftpflichtversicherung auf Grund eines Verkehrsunfalls in den Niederlanden ist das Wohnsitzgericht eines deutschen Unfallgeschädigten örtlich und sachlich zuständig. Es gilt aber...weiterlesen ...
01.09.2010 - Milde bei Existenzgefährdung
Stellt der Tatrichter eine Existenzgefährdung wegen der drohenden Kündigung des Arbeitsplatzes fest und verhängt dennoch ein Fahrverbot allein im Hinblick auf eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, so ist dieses Urteil...weiterlesen ...
31.08.2010 - Verurteilung trotz Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein in Deutschland für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gesperrter Bürger eine tschechische EU-Fahrerlaubnis (mit...weiterlesen ...
30.08.2010 - Ermächtigungsgrundlage für Videomessung
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte die Vorschrift des § 100h Abs. 1 S. 1 StPO als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen heranziehen. BVerfG...weiterlesen ...
27.01.2010 - Neue Quotelung: 50 Prozent Kaskoentschädigung bei Rotlichtverstoß
Fährt der Versicherungsnehmer bei Rotlicht in eine Kreuzung ein und kollidiert dort mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, ist der Kaskoversicherer zu einer Leistungsverkürzung von mindestens 50 Prozent berechtigt, wenn keine...weiterlesen ...
Beweisverwertungsverbot bei der Blutentnahme
Ein Zeitraum von rund 45 Minuten ist ausreichend, um eine richterliche Anordnung für eine Blutentnahme zu erlangen. Machen die ermittelnden Polizeibeamten keinen Versuch, einen Richter zu erreichen, sondern ordnen aufgrund einer langjährigen Übung die Blutentnahme selbst an, handeln sie willkürlich. Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist daher berechtigt.
OLG Schleswig 26.10.09, 1Ss OWi 92/09
( Christian Schiener, Rechtsanwalt, Bamberg )


