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Schäden durch umweltgefährdende Stoffe (Heizöl)

Nicht selten kommt es anläßlich der Belieferung mit umweltgefährdenden Stoffen, z.B. mit Heizöl, zu erheblichen Schäden.

Um solchen Schäden (z. B. Überfüllungsschäden) vorzubeugen und eingetretene Schäden sachgerecht zu regulieren, bedarf es sachkundiger Beratung. Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich.

Unerläßlich ist der Abschluß einer Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden im Rahmen der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Durch eine solche Versicherung sind Schäden durch die Verunreinigung von Gewässern incl. des Grundwassers, Rettungskosten und vor allem auch Schäden am Gebäude des Versicherungsnehmers versichert.

Überfüllungsschäden aktuell

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Der Ölanlieferer kann für einen Teil des Schadens, zu dem auch Rettungskosten gehören, auch als Inhaber einer Anlage im Sinne von § 22 WHG haften.BGH 14.06.1993 - VersR 1993, 1155-1156; BGH 08.01.1981 - NJW 1981 - 1516 Auf sein...
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An die Sorgfaltspflicht des die Heizöltanks befüllenden Personals eines Ölanlieferers sind strenge Anforderungen zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann und es Sache des Öllieferanten...
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